Unbeschwert den
Urlaub genießen

mit dem optimalen
 

Hansemerkur Schiffsreise Versicherungspaket

Reiseschutz

 
 
Reiserücktrittversicherung
Reiserücktritt-Versicherung
Jahres-Reiserücktritt-Versicherung
Reisekrankenversicherung
Reise-Krankenversicherung
Langzeit-Reisekrankenversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungspakete
Flugreise-Versicherungspaket
Kreuzfahrt-Versicherungspaket
Incoming-Versicherungen
Visum-Krankenversicherung für Besucher
Studenten/Aupair Versicherungen
Studenten-Krankenversicherung
AuPair-Krankenversicherung
CDW Selbstbehalt-Versicherung
CDW-Selbstbehalt-Ausschluß
 




 

 

Schiffsreise-Versicherung Versicherungspaket

 


 
Reisepreis "Premium" Schiffsreise
Paket weltweit
"Premium" Schiffsreise Paket weltweit
  Einzelpersonen Familien
bis 500 Euro  39,- 45,-
bis 750 Euro 49,- 69,-
bis 1000 Euro  59,- 76,-
bis 1500 Euro  79,- 99,-
bis 2000 Euro 99,- 121,-
bis 2500 Euro 129,- 149,-
bis 3000 Euro 155,- 174,-
bis 4000 Euro 209,- 219,-
bis 5000 Euro 259,- 269,-

hier geht's zum Online-Abschluss

Kreuzfahrt Reiseversicherung Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit
SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie können sich die Versicherungs-police im Original direkt im Anschluss an die Buchung ausdrucken und erhalten auch eine E-Mail-Kopie zugesendet.

 

 

Versicherungsleistungen der Schiffsreise-Versicherung

"Premium" Schiffsreise Versicherungspaket weltweit
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Reise-Krankenversicherung
Notfall-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch)
Reise-Unfallversicherung

Weltweite Gültigkeit 
Maximale Reisedauer bis 31 Tage

Abschlussfrist: 
Abschließbar bis spätestens 30 Tage nach Reisebuchung.

Wenn Buchungen 30 Tage vor Reiseantritt stattfinden, muss der Abschluss sofort am Buchungstag erfolgen/beantragt werden.

Versicherungsbedingungen KV (PDF) + Versicherungsbedingungen RS (PDF)
 

1  Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
  Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
    Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
  bei Nichtantritt der Reise
  bei Nichtnutzung des Mietobjekts
    Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
   Versicherungsschutz bei:
  Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
  Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
  Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
    Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  Impfunverträglichkeit
  Schwangerschaft
    Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  Selbstbehalt:
    Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
2  Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
  Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:
    Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise:
    Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
  Leistungen bei verspäteter Rückreise:
    Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EUR, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.
  Selbstbehalt:
    Urlaubsgarantie
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
 
3  Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)
  Erstattung der Kosten für:
  - medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
  - Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  - notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  - schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  - medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
  - Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
  - kein Selbstbehalt
 
4  Notfall-Versicherung
  Bei Krankheit/Unfall
  - Organisation und Kostenübernahme eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransports ins Inland
  - Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
  Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
  - Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen Darlehen bis 15.000,- EUR
  - Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert 100%
  Bei Tod
  - Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
  Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
  - Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise 100%
  - Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
  Fahrradschutz
  - Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
  - Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR
  Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
  - Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  - Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
  - Ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
  Bei Strafverfolgungsmaßnahmen
  - Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
  - Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000,- EUR
  - Bei Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000,- EUR
 
5 Unfallversicherung
Versicherungssumme:
  - im Todesfall* 20.000,- EUR
  - im Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR
  - für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR
  - für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR
  * bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,- EUR
 
6  Reisegepäck-Versicherung
  - für Einzelpersonen 1.500,- EUR
  - für Familien 3.000,- EUR
  - kein Selbstbehalt
  www.lastminute-reiseversicherung.de

Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  
Tel. 0172-4707336  E-Mail:
info@wittisberg.de    Ustr. DE 82038712

    

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