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1 |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) |
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Bis
zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises |
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Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund |
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bei
Nichtantritt der Reise |
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bei
Nichtnutzung des Mietobjekts |
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Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet
angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten
Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten,
die bei einer Stornierung angefallen wären |
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Versicherungsschutz
bei: |
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Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod |
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Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV). |
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Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die
versicherte Reisezeit (RRV). |
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Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit
eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person |
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Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit |
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Impfunverträglichkeit |
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Schwangerschaft |
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Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer,
Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter |
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Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum
Zivildienst |
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Selbstbehalt: |
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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit
Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall
beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. |
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2 |
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) |
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Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch: |
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Muss
eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten
Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis -
ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus
versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung
der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf.
abzüglich Selbstbehalt. |
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Leistungen bei Unterbrechung der Reise: |
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Muss
eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt
eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- ggf. abzüglich Selbstbehalt. |
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Leistungen bei verspäteter Rückreise: |
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Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der
Rückreise bis 5.000,- EUR, wenn die versicherte Reise wegen
Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht
planmäßig beendet werden kann. |
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Selbstbehalt: |
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Urlaubsgarantie
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit
Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt
der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
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3 |
Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen) |
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Erstattung der Kosten für: |
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medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung
im Ausland |
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Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins
Krankenhaus und zurück in die Unterkunft |
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notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei
Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR |
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schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich
einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem
Zahnersatz |
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- |
medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport
ins Inland |
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Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung
im Ausland |
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- |
kein
Selbstbehalt
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4 |
Notfall-Versicherung |
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Bei
Krankheit/Unfall |
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Organisation und Kostenübernahme eines medizinisch sinnvollen
und ärztlich angeordneten Rücktransports ins Inland |
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- |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis
5.000,- EUR |
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Bei
stationärem Krankenhausaufenthalt |
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- |
Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der
Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem
Leistungspflichtigen Darlehen bis 15.000,- EUR |
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- |
Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin-
und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans
Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage
dauert 100% |
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Bei
Tod |
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Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines
Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
100% |
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Bei
Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder |
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- |
Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise
100% |
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- |
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines
minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die
Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet
schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können |
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Fahrradschutz |
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- |
Hilfe
und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR |
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- |
Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei
Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR |
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Bei
Verlust von Reisezahlungsmitteln |
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Hilfe
bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank |
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- |
Hilfe
bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten
Person |
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Ggf.
Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR |
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Bei
Strafverfolgungsmaßnahmen |
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Hilfe
bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers |
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Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten
Darlehen bis 3.000,- EUR |
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- |
Bei
Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution
Darlehen bis 13.000,- EUR
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5 |
Unfallversicherung |
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Versicherungssumme: |
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im
Todesfall* 20.000,- EUR |
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im
Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR |
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für
Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR |
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für
kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR |
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* bei
Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall
5.000,- EUR
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6 |
Reisegepäck-Versicherung |
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für
Einzelpersonen 1.500,- EUR |
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für
Familien 3.000,- EUR |
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kein
Selbstbehalt |